Formular / Berechtigtes Interesse
Springmesser sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Ausnahmen gemäß § 42a WaffG.
Der Erwerb und Besitz ist für Personen mit berechtigtem Interesse zulässig.
Dazu zählen z.B.:
Dazu zählen z.B.:
- Jäger
- Angler
- Angehörige des Rettungsdienstes
- Personen, die das Messer für berufliche Zwecke benötigen (z. B. Forst- und Landwirtschaft)
- Personen mit einem glaubhaften, individuellen Bedürfnis, das behördlich anerkannt ist
Hier kann das Formular runtergeladen werden. Dieses bitte als Antwort auf Deine Bestellmail an uns senden.
Lieben Dank!