Formular / Berechtigtes Interesse

Springmesser sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Ausnahmen gemäß § 42a WaffG.
Der Erwerb und Besitz ist für Personen mit berechtigtem Interesse zulässig.

Dazu zählen z.B.:
  • Jäger
  • Angler
  • Angehörige des Rettungsdienstes
  • Personen, die das Messer für berufliche Zwecke benötigen (z. B. Forst- und Landwirtschaft)
  • Personen mit einem glaubhaften, individuellen Bedürfnis, das behördlich anerkannt ist
     

Hier kann das Formular runtergeladen werden. Dieses bitte als Antwort auf Deine Bestellmail an uns senden.

Lieben Dank!