Kershaw Einhandmesser

Kershaw Einhandmesser
Kershaw Knives LAUNCH 4 Automatic 
NEU
Kershaw Knives LAUNCH 4 Automatic 
Unser erstes Springmesser von Kershaw mit rostfreier Klinge aus DLC-beschichtetem pulvermetallurgischen CPM154 Stahl, rostfrei. Griff aus eloxiertem Aluminium. Klinge 4,8 cm. Heft 8,1 cm. Gewicht 51 g.

Achtung: Zahlung per PayPal ist bei diesem Artikel nicht möglich!
 

Hinweis:
Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.

189,00 EUR

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Kershaw Knives LAUNCH 4 Automatic Alu Bronze 
NEU
Kershaw Knives LAUNCH 4 Automatic Alu Bronze 
Unser erstes Springmesser von Kershaw mit rostfreier Klinge aus DLC-beschichtetem pulvermetallurgischen CPM154 Stahl, rostfrei. Griff aus eloxiertem Aluminium. Klinge 4,8 cm. Heft 8,1 cm. Gewicht 51 g.

154CM Stahl ist ein Werkzeugstahl am ehesten vergleichbar mit 440C Stählen, er wird z.B.: für Kugellager die in Jettriebwerken verwendet werden genutzt. Die Rockwell-Härte sollte zwischen 60 und 61 liegen.

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Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.

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