Altersnachweis
Lieber Kunde, nicht alle Messer können vor dem 18. Lebensjahr von dir erworben werden.
Wir benötigen einen Altersnachweis, Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder IDCard. Führerschein geht auch.
Wir werden die Kopie des Altersnachweises nicht speichern.
Sende deine Unterlagen bitte an info@com2you-biwak.de oder per Fax an 06841/8184502.
Sende deine Unterlagen bitte an info@com2you-biwak.de oder per Fax an 06841/8184502.
Anders verhält es sich bei Spirituosen ab 18 Jahren. Hier zahlst du einen geringen Aufpreis von 1,20€, dann wird DHL bei Auslieferung eine Altersprüfung vornehmen.
Bei Fragen hierzu kontaktiere uns, wir helfen dir gerne weiter
Springmesser sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Ausnahmen gemäß § 42a WaffG.
Der Erwerb und Besitz ist für Personen mit berechtigtem Interesse zulässig.
Dazu zählen z.B.:
Springmesser sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Ausnahmen gemäß § 42a WaffG.
Der Erwerb und Besitz ist für Personen mit berechtigtem Interesse zulässig.
Dazu zählen z.B.:
- Jäger
- Angler
- Angehörige des Rettungsdienstes
- Personen, die das Messer für berufliche Zwecke benötigen (z. B. Forst- und Landwirtschaft)
- Personen mit einem glaubhaften, individuellen Bedürfnis, das behördlich anerkannt ist